Anläßlich der zunehmenden, besorgniserregenden Vermischung der Termini „Indigene Völker“ und „Lokale Gemeinschaften“ haben die 3 maßgeblichen UN Mechanismen für Indigene Völker — das UN Permanente Forum für Indigene Angelegenheiten (UNPFII), der UN Sonderberichterstatter über die Rechte Indigener Völker und der UN Expertenmechanismus bezüglich der Rechte Indigener Völker (EMRIP) — ein gemeinsames offizielles Statement im Juli veröffentlicht.
Das Statement ist von besonderer Bedeutung, da markante Unterschiede in den Rechtsansprüchen, insbesondere bezüglich des Rechts auf Selbstbestimmung bestehen.
Dies ist die von Markus Schiefer und Gawan Maringer frei übersetzte Version:.
Die 100 Jahre Gedenkfeier an die Deskaheh-Mission beim Völkerbund in Genf ruft in Erinnerung, dass Indigene Völker bereits lange existiert haben, bevor Staaten gegründet wurden. Sie haben stets für die Erhaltung ihrer Regierungsformen, ihrer Autonomie und für ihr inhärentes Recht auf Selbstbestimmung gekämpft.
Die Verabschiedung der „UN-Deklaration über die Rechte der Indigenen Völker“ stellt als umfassendstes Dokument bezüglich der Rechte Indigener Völker einen globalen Meilenstein für die Bewegung Indigener Völker dar. Ihre Verabschiedung ist das klarste Zeichen, dass die internationale Gemeinschaft entschlossen ist, die individuellen und kollektiven Rechte Indigener Völker zu schützen. Diese Rechte und die Partizipation Indigener Völker wurden während der Weltkonferenz zu Indigenen Völkern 2014 verstärkt und nochmals betont .
Im Zuge der herausfordernden Reise auf dem Weg zur Anerkennung der Rechte Indigener Völker war die Einrichtung dreier indigen-spezifischer UN-Mandate –
- UN Permanentes Forum für Indigene Angelegenheiten (UNPFII),
- Sonderberichterstatter über die Rechte Indigener Völker sowie der
- UN Expertenmechanismus bezüglich der Rechte Indigener Völker (EMRIP)
– eine signifikante Entscheidung der UN-Mitglieder, um die Realisierung der Rechte Indigener Völker zu unterstützen.
Trotz des bestehenden, globalen Konsenses hinsichtlich der „UN-Deklaration über die Rechte der Indigenen Völker“ , haben wir Entwicklungen beobachtet, die Anlass zur Sorge über Integrität und Hintergründe der Rechte Indigener Völker geben. Insbesondere haben wir beobachtet, dass der Terminus „Indigene Völker“ in vielen Konventionen und Prozessen in Verbindung mit anderen mehrdeutigen Termini und Gruppierungen wie z.B „lokale Gemeinschaften“ verwendet wird.
Tatsächlich unterscheiden sich die Charakteristika, die Beschaffenheit sowie die Ursprünge der Rechte Indigener Völker aber deutlich von anderen Gruppen. Deshalb sollten Indigene Völker nicht gemeinsam mit undefinierten Gemeinschaften kategorisiert werden, welche höchstwahrscheinlich völlig andere Rechte und Interessen aufweisen.
In Reaktion auf diese Situation nehmen wir unsere Verantwortung ernst, die UN-Entitäten bei der Respektierung und Förderung der Rechte – wie sie in der „Deklaration über die Rechte Indigener Völker“ bekräftigt wurden — zu assistieren.
Wir, als UN-Mechanismen Indigener Völker, fordern daher alle UN-Entitäten auf, es bei ihren Arbeitsmethoden zu unterlassen, Indigene Völker mit nicht-indigenen Entitäten, wie z.B. Minderheiten, vulnerable Gruppen oder „lokalen Gemeinschaften“, zusammenzufassen, zu assoziieren, zu kombinieren oder gleichzusetzen.
Ebenso fordern wir, dass alle UN-Mitgliedsstaaten als Vertragsparteien im Zusammenhang mit Umwelt, Biodiversität und Klima, den Terminus „lokale Gemeinschaften“ nicht mehr gemeinsam mit „Indigenen Völkern“ verwenden, sodass der Terminus „Indigene Völker und lokale Gemeinschaften“ nicht mehr benutzt wird.“
Originaltext (englisch):
➪ UN Statement Indigenous Peoples and Minorities